Jeder Feuerwehrmann/-frau der Einsatzabteilung verfügt über einen Dienstgrad, zu dem er/sie ernannt wird. Dieser ist abhängig von dem Ausbildungsstand und der Funktion innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr.
Mannschaftsdienstgrade
Feuerwehrmannanwärter / Feuerwehrfrauanwärterin
- keine Ausbildung notwendig
- vorläufige Aufnahme (für 2 Jahre)
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
- abgeschlossene Grundausbildung
- feste Aufnahme (nach 2 Jahren)
Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau
- Truppführerausbildung
- Dienstzeit: min. 3 Jahre
Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau
- wird in Hamburg nicht mehr vergeben
Brandmeister
- Sonderlehrgang (z.B. Sprechfunker oder Maschinist)
- Dienstzeit: min. 4 Jahre
Oberbrandmeister
- Gruppenführerausbildung
- Dienstzeit: min. 5 Jahre
Hauptbrandmeister
- gebunden an eine Funktion z.B.:
eingesetzter Gruppenführer,
Gerätewart
oder Bereichsausbilder
Führungsdienstgrade
Erster Hauptbrandmeister
- gewählter Erster-Hauptbrandmeister
Wehrführer-Vertreter / Brandinspektor
- gewählter Wehrführer-Vertreter
- ehemalige Führungskraft
Bereichsführer-Vertreter
- gewählter Bereichsführervertreter
Landesbereichsführer-Vertreter
- gewählter Landesbereichsführer-Vertreter
- Einweisung in die Stabsarbeit
Landesbereichsführer
- gewählter Landesbereichsführer
- Einweisung in die Stabsarbeit