Jeder Feuerwehrmann/-frau der Einsatzabteilung verfügt über einen Dienstgrad, zu dem er/sie ernannt wird. Dieser ist abhängig von dem Ausbildungsstand und der Funktion innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr.
Mannschaftsdienstgrade
Feuerwehrmannanwärter
- keine Ausbildung notwendig
- vorläufige Aufnahme (für 2 Jahre)
Feuerwehrmann
- abgeschlossene Grundausbildung
- feste Aufnahme (nach 2 Jahren)
Oberfeuerwehrmann
- Truppführerausbildung
- Dienstzeit: min. 3 Jahre
Hauptfeuerwehrmann
- wird in Hamburg nicht mehr vergeben
Brandmeister
- Sonderlehrgang (z.B. Sprechfunker oder Maschinist)
Führungsdienstgrade
Oberbrandmeister
- Gruppenführerausbildung
- Dienstzeit: min. 5 Jahre
Hauptbrandmeister
- gebunden an eine Funktion z.B.:
eingesetzter Gruppenführer,
Gerätewart
oder Bereichsausbilder
Führungsdienstgrade
Brandinspektor
- Zugführerlehrgang
- gewählter Wehrführer-Vertreter
- ehem. Führungskraft
Wehrführer
- gewählter Wehrführer
Bereichsführer-Vertreter
- aktiver Wehrführer
- gewählter Bereichsführervertreter
Bereichsführer
- gewählter Bereichsführer
- entsprechende Führungslehrgänge
Landesbereichsführer-Vertreter
- gewählter Landesbereichsführer-Vertreter
- Einweisung in die Stabsarbeit
Landesbereichsführer
- gewählter Landesbereichsführer
- Einweisung in die Stabsarbeit