Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 3 (Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz) bei der Ausbildung und im Einsatz folgende Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände:
Persönliche Schutzausrüstung – Grundausstattung:
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier
- Feuerwehreinsatzanzug (Typ V-Force)
- Taschenmesser
- Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift (Stulpen / Schnittschutz)
- Feuerwehrstiefel nach Fw-Vorschrift (Stahlkappe u. -sohle)
Erweiterte Schutzausrüstung Atemschutz:
- Atemschutz (Filtergerät oder umluftunabhängig – PA – Pressluftatmer)
- Flammschutzhaube
- Feuerwehr-Sicherheitsleine (30m) im Tragebeutel
Besondere Persönliche Schutzausrüstung:
- Feuerwehrsicherheitsgurt
- Verkehrswarnkleidung (Westen oder Überwürfe)
- Sägeschutzausrüstung (Helm mit Visier u. Gehörschutz, Schnittschutzhose)
Weitere Schutzausrüstung bei Wehren mit Sonderkomponenten:
- Chemikalienschutzanzug (CSA)
- Strahlenschutz (Anzug oder Kopfhaube und Handschuhe)
- Hitzeschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe)
- Wasserrettungs- / Taucherausrüstung (Rettungsweste, Tauchgerät)