Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 3 (Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz) bei der Ausbildung und im Einsatz folgende Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände:
Persönliche Schutzausrüstung – Grundausstattung:
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier
 - Feuerwehreinsatzanzug (Typ V-Force)
 - Taschenmesser
 - Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift (Stulpen / Schnittschutz)
 - Feuerwehrstiefel nach Fw-Vorschrift (Stahlkappe u. -sohle)
 

Erweiterte Schutzausrüstung Atemschutz:
- Atemschutz (Filtergerät oder umluftunabhängig – PA – Pressluftatmer)
 - Flammschutzhaube
 - Feuerwehr-Sicherheitsleine (30m) im Tragebeutel
 

Besondere Persönliche Schutzausrüstung:
- Feuerwehrsicherheitsgurt
 - Verkehrswarnkleidung (Westen oder Überwürfe)
 - Sägeschutzausrüstung (Helm mit Visier u. Gehörschutz, Schnittschutzhose)
 

Weitere Schutzausrüstung bei Wehren mit Sonderkomponenten:
- Chemikalienschutzanzug (CSA)
 - Strahlenschutz (Anzug oder Kopfhaube und Handschuhe)
 - Hitzeschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe)
 - Wasserrettungs- / Taucherausrüstung (Rettungsweste, Tauchgerät)