Jeder Feuerwehrmann/-frau der Einsatzabteilung verfügt über einen Dienstgrad, zu dem er/sie ernannt wird. Dieser ist abhängig von dem Ausbildungsstand und der Funktion innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr.
Mannschaftsdienstgrade
Feuerwehrmannanwärter / Feuerwehrfrauanwärterin
- keine Ausbildung notwendig
 
- vorläufige Aufnahme (für 2 Jahre)
 
  
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
- abgeschlossene Grundausbildung
 
- feste Aufnahme (nach 2 Jahren)
 
  
Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau
- Truppführerausbildung
 
- Dienstzeit: min. 3 Jahre
 
  
Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau
- wird in Hamburg nicht mehr vergeben
 
  
Brandmeister
- Sonderlehrgang (z.B. Sprechfunker oder Maschinist)
 
- Dienstzeit: min. 4 Jahre
 
  
Oberbrandmeister
- Gruppenführerausbildung
 
- Dienstzeit: min. 5 Jahre
 
  
Hauptbrandmeister
- gebunden an eine Funktion z.B.:
eingesetzter Gruppenführer,
Gerätewart
oder Bereichsausbilder 
  
Führungsdienstgrade
Erster Hauptbrandmeister
- gewählter Erster-Hauptbrandmeister
 
  
Wehrführer-Vertreter / Brandinspektor
- gewählter Wehrführer-Vertreter
 
- ehemalige Führungskraft
 
  
Bereichsführer-Vertreter
- gewählter Bereichsführervertreter
 
  
Landesbereichsführer-Vertreter
- gewählter Landesbereichsführer-Vertreter
 
- Einweisung in die Stabsarbeit
 
  
Landesbereichsführer
- gewählter Landesbereichsführer
 
- Einweisung in die Stabsarbeit