Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 3 (Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz) bei der Ausbildung und im Einsatz folgende Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände:
Persönliche Schutzausrüstung – Grundausstattung:
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier
- Feuerwehreinsatzanzug (Typ V-Force)
- Taschenmesser
- Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift (Stulpen / Schnittschutz)
- Feuerwehrstiefel nach Fw-Vorschrift (Stahlkappe u. -sohle)